Testamente
Neben dem im Kapitel "Johann
Georg" erwähnten Testament seiner
Tochter Sophia Stahlschmidt,
nachstehend dasjenige der "Witwe Kohlenhändler Carl Wilhelm Stahlschmidt"
vom 27. August 1886. Der am 3. März 1886 verstorbene Carl Wilhelm ist ein
Urenkel von Johann Georg Stahlschmidt. Seine Witwe Maria Catharina, geb.
Schulte, stirbt am 30. August 1886, also nur drei Tage nach Aufsetzung des
Testaments im Alter von 78 Jahren.
Testament
Stahlschmidt
za 1886
Verkündet:
Plettenberg, den 25. Oktober 1886
Königliches Amtsgericht
gez. Hiddemann
Abschrift:
Verhandelt zu Plettenberg in der Behausung der Witwe Kohlenhändler Carl
Wilhelm Stahlschmidt am 27ten August 1886.
Auf den Antrag des Anstreichers
Wilhelm Carl Wengenroth von hier hatte der unterzeichnete Amtswalter und
der durch Verfügung vom heutigen Tage zum Protokollführer ernannten Aktuar
Schaik sich in die oben bezeichnete Wohnung begeben, und trafen daselbst
die Wittwe Kohlenhändler Carl Wilhelm Stahlschmidt, Maria Catharina geb.
Schulte im Bette liegend an.
Dieselbe ist dem unterzeichneten
Richter von Person bekannt. Eine mit ihr angestellte Unterredung ergab,
dass sie sich im Besitze ihrer geistigen Fähigkeiten befand und vollkommen
verfügungsfähig war.
Sie erklärte:
Es ist mein ernster, freier und wohlüberlegter Wille, meine letzwilligen
Anordnungen zu treffen und hat mein Schwiegersohn, Anstreicher Wilhelm
Carl Wengenroth, heute in meinem mündlichen Auftrag bei Gericht den Antrag
auf Abordnung einer Deputation in meine Wohnung beantragt, um vor
derselben meinen letzten Willen zu Protokoll erklären zu können. Indem ich
diesen Antrag genehmige, bitte ich jetzt um Aufnahme des Testaments.
Ich habe nur in einer Ehe mit dem
verstorbenen Kohlenhändler Carl Wilhelm Stahlschmidt gelebt, aus welcher
Ehe nur noch ein Kind, die Ehefrau Klaucke, Lousie Wilhelmine geb.
Stahlschmidt hierselbst lebt. Eine zweite Tochter, Namens Auguste, welche
mit dem Anstreicher Wilhelm Carl Wengenroth verheiratet war, ist gestorben
und zwar mit Hinterlassung von zwei Kindern, nämlich
a. Friedrich Wilhelm Wengenroth
b. Paul Wengenroth
von denen letzteres auch mit dem Tode abgegangen ist. Mit meinem
verstorbenen Ehemann habe ich unter dem 30. Juni 1884 ein wechselseitiges
Testament errichtet und bin in meiner letztwilligen Verfügung durch nichts
gehindert.
Mein letzter Wille ist folgender:
§1
Zu meinem Universalerben ernenne ich hierdurch meinen Enkel Friedrich
Wilhelm Wengenroth, Sohn des Anstreichers Carl Wilhelm Wengenroth
hierselbst.
§2
Mein Universalerbe soll verpflichtet sein, meine Tochter Louise
Wilhelmine, Ehefrau Schuhmacher Klaucke hierselbst, sechs Monate nach
meinem Tode als Abfindung vom väterlichen und mütterlichen Vermögen die
Summe von 900 M, geschrieben Neunhundert Mark, zu zahlen.
§3
Dasjenige Kind, resp. Kindeskind, welches mit diesen meinen Anordnungen
etwa nicht zufrieden sein möchte, setze ich auf den gesetzlichen
Pflichttheil ein, welcher nur durch Taxe und nicht durch Zwangsverkauf
vermittelt werden soll. Hierbei bemerke ich, dass sich die Ehefrau Klaucke
die erhaltene Aussteuer im Werthe von 210 M., geschrieben Zweihundert und
zehn Mark, auf den Pflichttheil in Anrechnung bringen lassen soll. Ein
Weiteres habe ich nicht zu bestimmen.
Vorstehendes Protokoll ist der
Wittwe Carl Wilhelm Stahlschmidt, Maria Catharina geborene Schulte durch
den Richter langsam und deutlich vorgelesen, von ihr in allen Punkten
genehmigt und wie folgt unterschrieben.
Wittwe Stahlschmidt
geb. Schulte
Geschehen wie oben
gez. Hiddemann
Amtsrichter
gez. Schaik
Aktuar
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Vorstehende Abschrift des Testamentes erhalten Sie auf Ihren Antrag vom
30.
September 1902
beglaubigt Grünemann (?), Secretair
An
Herrn Fr. Wilh.
Wengenroth
hier
Ich bedanke mich herzlich bei
Horst Hassel (siehe auch das Plettenberg Lexikon unter Links) und Familie Ihne-Wengenroth in Plettenberg , die diese Veröffentlichung ermöglicht haben.
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